Dragon 4 - Ketten der Zeit

13.11.2026 - 15.11.2026
JH Burg Breuberg (PLZ 64747)

Lange war es ruhig. Aber die Geschichten Dragons werden wieder weitererzählt.
Wir möchten euch einladen, mit uns ein Wochenende voller Rätsel, Magie und Abenteuer auf der Jugendherberg Breuberg zu verbringen.
Mit dieser Con soll der letzte Strang unserer Wolkensturm-Saga abgeschlossen werden, welche wir vor Jahren begannen.
Die Vollversorgung umfasst einen Brunch von morgens bis in die Mittagszeit und ein gutes Abendessen, welches von der Jugendherberge zubereitet wird. Kaffee und Tee sind rund um die Uhr mit eingeschlossen in diesem Angebot.
Es soll ein Abenteuercon werden, bei dem für jeden etwas dabei ist.
Wir bespielen eine Geschichte im High-Fantasy-Bereich! Wenn ihr Interesse habt zu kommen, aber euch nicht sicher seid, ob unser Genre etwas für euch ist, kontaktiert uns gerne im Vorfeld.
Wir spielen hauptsächlich nach DKWDDK: Solltet ihr einen Charakter aus einem anderen System spielen, ist dies kein Problem. Wir bekommen euch integriert.
Die Überweisungsdaten erhaltet ihr nach der Anmeldung in der Antwortmail zu eurer Anmeldung.
Als fest angemeldet zählt ihr, wenn nach der Antwortmail innerhalb von einer Woche das Geld bei uns eingegangen ist. Wir bieten auch ein kleines Kontingent an sogenannten Solitickets an – schreibt uns hierzu bitte separat.

Wir freuen uns auf euch!
Eure Dragon-Orga

Genre Fantasy
Art Abenteuer
Regelsystem DKWD(D)K – freies Spiel
Verpflegung Vollverpflegung
Taverne vorhanden Ja
  SC NSC
Anzahl Plätze 100 50
bis 31.01.2026 220 EUR 100 EUR
bis 30.04.2026 240 EUR 100 EUR
bis 31.10.2026 265 EUR 100 EUR
Conzahler 300 EUR 100 EUR
Plotjagd 7 von 7
Kämpfe 5 von 7
Magie 6 von 7
Rätsel 6 von 7
Schlachten 2 von 5
Teilnehmeralter ab 18 Jahre

Die Geschichte....

Alles war ihr zu eigen gewesen. Eine ganze Welt, abgeschirmt, verschlossen. Geschaffen, um sie von allem Leben fernzuhalten. Sie, die Herrin über die Zeit, war an diesen einen Ort gebunden, verbannt, damit sie niemals wieder die Fäden des Schicksals nach ihrem Willen ziehen konnte. Ketten aus uralter Macht hielten sie gefangen, geschmiedet von jenen, die einst begriffen hatten, welch Schrecken in ihr wohnte.

Doch dann kam ein Magier und mit ihm brach das Unheil über ihre Welt herein. Die Gefährten, die ihm folgten, rissen ihr Reich nieder. Ein Reich, das so Gefängnis wie auch Schutzwall gewesen war. Sie störten den Verlauf der Stunden, warfen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft aus ihrem festen Gefüge. Und obwohl jener Ort ein Kerker gewesen war, so war er doch alles, was ihr vertraut gewesen war. Nun lag er in Trümmern. Und sie floh.
Fort aus dem zerstörten Heiligtum, das sie für sich geschaffen hatte. Doch in ihrer Flucht lag kein bloßes Wehklagen. Ein düsteres Lächeln begleitete sie, denn die Türen ihres Kerker waren zerschmettert, und die Ketten, die sie hielten, zerborsten. Frei war sie nun und die Zeit selbst erzitterte unter ihrem ersten Atemzug in Freiheit.

Sie fand rasch ein neues Zuhause. Eine Festung, deren Bewohner ihr gleichgültig waren wie Ungeziefer, welches man zertritt, wenn es stört. Als sie Burg Palvin betrat, erstarrten die Stundengläser aller, die darin lebten. Die Wege zur Burg wandten sich fort, als wiesen sie jeden Reisenden ab, der ihr zu nahe kommen könnte. Wanderer, die nach ihr suchten, irrten vorbei, als wäre die Burg in Nebel gehüllt. Sie war aus der Zeit herausgerissen. Ein Ort, der nur ihr gehörte.

Noch ist ihr neues Reich nicht so vollkommen wie die Welt, die sie einst besaß. Doch das kümmert sie nicht. Denn die Ketten sind zerbrochen. Und sie hat nun alle Zeit der Welt.

Du hörst diese Geschichte im flackernden Schein eines Lagerfeuers oder in einem Tavernenraum voller Lachen und Gesang. Ein alter Mann, vom Leben gezeichnet, hat sie Dir erzählt. Sein Gesicht ist eingefallen, seine Hände zittern, und in seinen Augen liegt ein Schmerz, der die Jahre überdauert hat.

„Meine Liebsten…“, seine Stimme bricht. „Meinen Sohn, meine Tochter… meine Frau. Ich verlor sie alle an jenem Tag, als die Herrin der Zeit die Burg für sich einnahm. Seitdem suche ich nach jenen, die mutig genug sind, das Unmögliche zu wagen: die Ketten der Zeit neu zu schmieden und meine Familie zurückzubringen.“

Er streckt Dir seine Hand entgegen, eine schwache, aber auch hoffnungsvolle Geste, die ein stilles Flehen zum Ausdruck bringt.

Wirst Du sie ergreifen?
Für ihn?
Für seine verlorene Familie?
Für all jene, die noch in der Zeit gefangen sein könnten?

Online Anmeldung

OT Daten:

Anmeldung als*

 

Daten für SC Anmedlung:

Verpflegung*
AGB gelesen und akzeptiert*

§ 1 – Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der
Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer
an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
§ 2 – Regelwerk
1. Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer
der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem vom
Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem
als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des
Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer
eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem
Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.
§ 3 – Sicherheit
1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen,
geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial
hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
2. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung
zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten
Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit diese den
Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus
dem Gebrauch zu nehmen.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende
Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere
zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen
Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
5. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das
Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art
sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten.
Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
6. Der Konsum von Drogen, oder das in Umlauf bringen während der Veranstaltung führt zum
sofortigen Ausschluss und einer Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.
7. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
8. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des
Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von
der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung
des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 4 – Haftung
1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des
Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind
bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben
dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und
diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble
von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben
bei dem jeweiligen Spieler.
4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach
Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird
eine Stornogebühr von 15 Euro fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer
stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so mindert sich die
Stornogebühr auf 5 Euro.
3. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht
möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
§ 7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Zahlung hat 14 Tage
nach Eingang der Anmeldung zu erfolgen. Sollte dieser nicht innerhalb des genannten
Zeitraumes von 14 Tagen nach Anmeldung eingehen, erlischt die Anmeldung und der reservierte
Platz wird wieder freigegeben. Der Vertrag wird dann aufgrund Nichtzahlung des Teilnehmerbetrages
aufgelöst. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere
Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem
Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf
der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage
betragen.
3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im
Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer
die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für
dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 8 – NSC-Klausel
1. Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2. NSC, die aus Gründen von § 3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren
Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen
werden.
§ 9 – Rabatte
1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen
Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im
vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter
ausdrücklich ausgenommen.
2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen,
für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 10 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in
einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese
Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden
vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse,
etc).
3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden
vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
§ 11 – Sonstiges
DieWirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner
Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.